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Medienrecht

Beleidigungen auf Facebook können teuer werden


Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Mandanten bundesweit im Medienrecht.

RA u. FA IT-Recht Werner

Urteil AG Bergisch Gladbach vom 16.6.2011, Az. 60 C 37/11. Das AG Bergisch Gladbach hat entschieden, dass eine Beleidigung auf Facebook einen Unterlassungsanspruch aus Persönlichkeitsrecht auslöst

30.11.2011

Das AG Bergisch Gladbach hat entschieden, dass eine Beleidigung auf Facebook einen Unterlassungsanspruch aus Persönlichkeitsrecht auslöst und der in seiner Ehre Verletzte vom Verfasser der Äußerung auch die Erstattung seiner Rechtsanwaltsgebühren iHv. 402,82 Euro (errechnet aus einem in dieser Sache zugrunde gelegten Gegenstandswert aus dem Unterlassungsinteresse in Höhe von 4.000,00 Euro) verlangen kann.

 

Die Beklagte, eine Ex-Ehefrau, hatte auf der Social Media Plattform über ihren geschiedenen Mann und in Bezug auf das Scheidungsverfahren und die dortigen Verfahrenskosten geschrieben:

 

„3.500,00 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre...“ und „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein.“

 

Der Ex-Ehemann ließ seine Ehemalige daraufhin mit einem außergerichtlichen Warnschuss durch seinen Anwalt abmahnen und ihr die diesbezüglich entstandenen Kosten der Verteidigung seiner Rechte aufgeben. Die Ex-Frau löschte zwar den beleidigenden Beitrag, die Übernahme der Kosten lehnte sie jedoch ab; der Ex-Mann klagte die Kosten ein und bekam Recht. Dies, so das Amtsgericht, ergebe sich aus §§ 1004, 823 II BGB i.V.m. 185 StGB.

 

Das Urteil zeigt, wie ernst die Rechtsprechung die Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Internet nimmt. Social Media Plattformen stellen trotz ihrer technischen Virtualität eben keinen rechtsfreien Raum dar, in dem User dem Wilden Westen gleichend ungestraft um sich schießen können. Neben den zivilrechtlichen Konsequenzen, sind Beleidigungen im Internet natürlich auch strafrechtlich relevant, wenn solche Taten auch nur auf Strafantrag hin verfolgt werden.

 

Betroffene sollten daher entschlossen gegen Diffamierungen im Netz vorgehen und anwaltliche Hilfe durch einen im Medienrecht und IT-Recht/Internetrecht spezialisierten Fachanwalt in Anspruch nehmen. In aller Regel übernimmt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch eine entsprechend vorher abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Beauftragung und Tätigkeit bei der Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.

 

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