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Medienrecht: Umfassender denn je durch IT


Das Medienrecht umfasst alle für den Rechtsverkehr geltenden Bestimmungen im Umgang mit den Medien und stellt den Beteiligten einen Rahmen zur Verfügung, in dem im Bereich der Medien rechtlich relevantes Verhalten stattzufinden hat.


Medienrecht bedeutet heute nicht mehr nur  "Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Photoaufnahmen von Caroline von Monacco". Der Medienbegriff hat sich im Zeitalter des Internet gewandelt und erweitert. Medien- und IT-Recht sind teilweise kaum noch voneinander zu trennen und haben große Schnittmengen. Wie die technologische Entwicklung, sind auch das Medienrecht und damit die im Rechtsverkehr der neuen Informationstechnologien zu beachtenden Vorschriften ständigen Veränderungen unterworfen.

 

Unabhängig von speziellen Teilbereichen des Medienrechts, dem Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht, sind bei der Verbindung und der Kommunikation im Internet weitere Rechtsvorschriften zu beachten. Neben den Rechtsbeziehungen im bürgerlichen Bereich, gilt es, im Medienrecht auch staatliche Vorgaben zu beachten. Medienaufsicht und Medienkontrolle sind nur einige Stichworte.

 

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RA Markus G. Werner  Schwarzer Bär 4  30449 Hannover  kontakt(at)mediamandat.de  
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