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Markenrecht

Getty Images - Lizenzfrei bedeutet nicht kostenfrei!


05.04.2008

Große Bilddatenbanken, wie z.B. Getty Images bieten hochqualitative Fotografien mittlerweile für jeden frei zugänglich über ihre Websites an. Die Bilder kann man dort jedoch nicht nur anschauen, sondern auch mit wenigen Klicks kopieren und anderenorts öffentlich wiedergeben. Das verleitet viele User dazu, einem fatalen Irrtum zu unterliegen, der ausgesprochen teure Konsequenzen haben kann. Der Rechtsirrtum lautet: "Oh schön, da steht lizenzfrei, also kann ich die Bilder kostenlos auf meiner Website nutzen!" Das Erstaunen ist dann bei vielen Ratsuchenden um so größer, wenn dann eine Abmahnung oder Rechnung unter Ansatz von atemberaubend hohen Schadensersatzforderungen im Briefkasten liegt.

Die Bildagenturen unterscheiden hauptsächlich lizenzfreie von lizenzpflichtigen Photos. Das Wort Lizenz stammt aus dem angloamerikanischen Rechtsraum und bedeutet im deutschen Urheberrecht so viel wie "Nutzungsrecht". Die lizenzfreien Bilder werden häufig auch mit "Royalty Free" oder kurz "RF" angepriesen.

Dabei ist die Übersetzung "lizenzfrei" wohl der Hauptübeltäter für das immergleiche Missverständnis: Royalty Free oder RF oder auch lizenzfrei bedeutet nicht, dass die Bilder kostenlos genutzt werden dürfen. Im Unterschied zu Bildern aus den Kategorien "Rights Managed" oder kurz "RM" oder auch lizenzpflichtig, sind die lizenzfreien Bilder lediglich gegen eine einmalige pauschale Nutzungsgebühr zu erwerben und dürfen beliebig, also auch gewerblich, genutzt werden, dies zumeist auch ohne zeitliche Beschränkung und auch in unterschiedlichen Medien.

Bei lizenzpflichtigen Fotos wird der Preis hingegen von Faktoren wie Nutzungsdauer, beabsichtigte örtliche Verbreitung des Bildes, Größe der Abbildung, Qualität der Auflösung in Pixeln (Bildpunkten) und dem Verwendungszweck bestimmt. Die Preise werden hier daher häufig ausgehandelt.

Bei beiden Nutzungsarten ist jedoch eine Nutzung im privaten Bereich, z.B. auf einer privaten Homepage, viel günstiger, als die gewerbliche Nutzung.

Solange also nicht klar ist, ob die angebotenen Bilder kostenlos genutzt werden dürfen, heißt der Rat: "Finger weg von der rechten Maustaste!"

Ist der ungewollte Bilderklau einmal wegen der missverständlichen Formulierung "lizenzfrei" passiert und die Rechnung oder Abmahnung auf dem Tisch, sollten sich die Betroffenen dringend anwaltlich vertreten lassen.

Viel Diskussionsbedarf gibt es bei der Höhe der Schadensersatzforderungen, die zumeist im Wege der so genannten Lizenzanalogie ermittelt werden und den oftmals gefährlich weit gefassten geforderten Unterlassungserklärungen. Eine leichtfertige Unterschrift hat schon so manchen Nutzer eine teure Vertragsstrafe gekostet, die so nicht hinzunehmen gewesen wäre. Zudem laufen nach einer Abmahnung zumeist kurze Fristen, deren Versäumnis zu einer noch teureren einstweiligen Verfügung gegen den Abgemahnten führen kann. Von einem Vorgehen "auf eigene Faust" ist daher insgesamt abzuraten.



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