Fortbildungszertifikate unserer Kanzlei
Rechtsberatung und Rechtsdienstleistungen unter sichtbarer Qualität durch das Fortbildungssymbol und die Fortbildungsbescheinigungen des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Fachanwaltslehrgang IT-Recht, 2006
Der Fachanwaltslehrgang im Informationstechnologierecht (kurz: IT-Recht) umfasst 120 Stunden Unterricht aus allen relevanten Bereichen dieses Rechtsgebietes, z.B. Urheberrecht, Softwarevertragsrecht, Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Vergaberecht, Kennzeichenrecht (z.B. Markenrecht), Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht und auch Strafrecht. Der geballte Unterrichtsstoff wird anschließend umfassend in drei anspruchsvollen fünfstündigen Klausuren abgeprüft. Den Titel des Fachanwaltes kann darüber hinaus nur der Rechtsanwalt beantragen, der neben der Kursteilnahme und den bestandenen Prüfungsarbeiten auch die praktischen Erfahrungen im IT-Recht nachweisen kann, dies durch anonymisierte Auflistung der bearbeiteten Fälle.
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