IT-Recht: Informationstechnologie und Recht
Das Recht der Informationstechnologien, kurz IT-Recht, gehört mittlerweile wohl zu einem der bedeutendsten und umfassendsten Rechtsgebiete des Wirtschaftsrechts und enthält einen großen Katalog von darin zu kategorisierenden Rechtsgebieten. Vom großen Konzern, dem mittelständischen Unternehmen über den Webshopbetreiber als Kleinunternehmer, bis hin zum Privatmann: an IT-Technologien und deren rechtlichen Rahmenbedingungen kommt heutzutage niemand mehr vorbei.
Ein wichtiger Teil des IT-Rechts umfasst z.B. das Software-Vertragsrecht, welches sowohl den Schutz Ihrer Software als auch die Übertragung von Rechten an Dritte zum Gegenstand hat.
Schon bei der Erstellung, Lizenzierung als auch bei dem späteren Kauf von Software müssen Verträge verwendet werden, die eindeutig alle Rechte und Pflichten der beteiligten Unternehmen festlegen. Dies umfasst sowohl den Umfang der Leistungspflicht als auch vertraglich vereinbarte Nebenpflichten sowie Pflichten, die sich bereits im Vorfeld des Vertrags ergeben.
Wir erstellen und prüfen diese Verträge und beraten Sie auch bei einem bevorstehenden Vertragsabschluss, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und sie über die daraus entstehenden Rechte und Pflichten aufzuklären.
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