Die Abmahnung: Ein Instrument zur Streitvermeidung
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung des Rechteinhabers, ein von diesem beanstandetes Verhalten zu unterlassen. Dieses Verfahren soll eine außergerichtliche Lösung herbeiführen, die unter denen einer gerichtlichen Auseinandersetzung liegen.
Voraussetzung für eine rechtmäßige Abmahnung ist ein entsprechender Anspruch, der sich z.B. aus dem Wettbewerbsrecht oder aus den Vorschriften zum gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheberrecht oder Markenrecht ergeben kann. Über die Frage hinaus, ob der Anspruch z.B. auf Unterlassung und Auskunft überhaupt besteht, bedarf es daneben hinsichtlich der geltend zu machenden Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüchen der Klärung, in welcher Höhe diese rechtmäßig sind.
Wir prüfen das Vorliegen der Voraussetzungen einer Abmahnung und beraten Sie über die in Betracht kommenden Möglichkeiten, einer Abmahnung zu begegnen oder setzen Ihre eigenen Rechte z.B. als Unternehmer, Markeninhaber, Urheber (Photographen, Musiker, Softwareersteller, Filmer) durch, um auf diese Weise eine schnelle Klärung des Sachverhalts herbeizuführen, ohne langwierige Prozesse vor Gericht austragen zu müssen. Streitvermeidung stellt dabei das oberste Ziel dar. Nehmen Sie uns in Anspruch.
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